Aktuelles / News
NEWS / COVID-19
GELOCKERTE STORNOBEDINGUNGEN bei Vorliegen einer aktuellen Reisewarnung aufgrund von COVID-19 gegen Kitzbühel/Tirol/Österreich
Sollte zwei Wochen vor Urlaubsantritt eine Reisewarnung gegen Kitzbühel (Tirol/ Österreich) vorliegen, die eine Quarantäne bei der Heimreise bedingt, kann der Urlaub spesenfrei storniert oder auf einen späteren freien Zeitraum verschoben werden.
Sollte eine Covid-19-Erkrankung vorliegen und kann der Urlaub deshalb nicht angetreten werden oder muss frühzeitig abgebrochen werden oder muss krankheitsbedingt verlängert werden, so kann diese – ohne Prämien-Aufzahlung – bei der „Europäischen Reisestorno-Versicherung“ versichert werden.
Nähere Informationen hier